Jeder Anleger, der in Schiffen investiert ist, die anfangs negative steuerliche Ergebnisse ausgewiesen haben und die zur Tonnagesteuer optiert haben, wird zum Zeitpunkt des Verkaufes des Schiffes seinen Anteil versteuern müssen. Dieser Anteil ist abhängig von der Höhe der Tonnagesteuer-Rücklage, die zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer gebildet wurde.
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Zum Zeitpunkt des Wechsel zur Tonnagesteuer müssen die stillen Reserven des Schiffes als Übergangsgewinn aufgedeckt werden. Das ist im wesentlichem der Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert (= Marktwert des Schiffes) und dem Buchwert; sowie allen anderen stillen Reserven. Hierbei ist der Fremdwährungsspielraum nicht unerheblich. Der Marktwert des Schiffes zum Zeitpunkt X wird in Dollar angegeben, während der Buchwert in der Bilanz in Euro notiert ist. D.h. die Höhe der Rücklage ist sowohl von dem Dollarkurs, als auch von der Charter- und Marktentwicklung (Parameter für den Zeitwert) abhängig. Dieser Unterschiedbetrag, der oft schon im Prospekt oder Geschäftsbericht pauschal festgelegt ist, kann dem Anleger aus o.a. Gründen also nur als Planungsgrundlage dienlich sein. Denn zur Zeit kämpfen alle Gesellschaften bei ihrem jeweiligen Betriebstättenfinanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung um die tatsächliche Festlegung der Höhe des Unterschiedsbetrages bzw. um die Höhe der Tonnagesteuerrücklage. Anscheinend gibt es dort einen erheblichen Ermessensspielraum für die Finanzämter.
Die Auflösung der Tonnagesteuer-Rücklage erfolgt spätestens beim Verkauf des Schiffes und ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ein vorzeitiger Verkauf des Schiffes oder von Anteilen der Gesellschafter ist jederzeit möglich, dieses führt jedoch zur vorzeitigen Auflösung der "Tonnagesteuer-Rücklage". Dies gilt auch für eine eventuelle Rückkehr zur Normalbesteuerung nach 10 Jahren.
Empfehlung:
Geht man davon aus, dass ca. 40%-50% der Zeichnungssummen in ca. 10 bis 15 Jahren zu versteuern sind, ergibt sich eine hohe Zahlungsverpflichtung, die es jetzt schon zu berücksichtigen gilt.
Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Anlegern, für diesen Zeitraum freie Liquidität zu disponieren.
Es bietet sich an, dafür einen Teil der Ausschüttungen zu nutzen. Gerade bei Ausschüttungen, die oberhalb von 10% liegen, fällt es nicht schwer z.B. den darüber liegenden Betrag regelmäßig anzusparen. Bei einem Zeitraum von 10-15 Jahren sind für diesen Sparvorgang Investmentfonds sehr geeignet, da hier sowohl regelmäßig als auch flexibel angespart werden kann.
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Ca. 40- 50% der Summe aller Zeichnungsbeträge werden zur Versteuerung der Tonnagesteuer-Rücklage als Basis herangezogen.
Beispiel:
Zeichnungssummen aller Schiffe: 100.000,-- Euro
Benötigter Bedarf in 10 bis 15 Jahren: ca. 50.000,-- EURO
Sparbetrag monatliche Zahlungsweise:
Angenommene Rendite: 6%
Sparziel: 50.000,-- EURO in 10 Jahren
monatlicher Sparbeitrag: ca. 310,-- EURO
Sparbetrag jährlich Zahlungsweise:
Angenommene Rendite: 6%
Sparziel: 50.000,-- EURO in 10 Jahren
Jährlicher Sparbeitrag: ca. 3.580,--EURO
Hier lassen sich mit unterschiedliche Annahmen (höhere Rendite, längere Laufzeit, einmalige Einzahlungen zwischendurch...) viele Varianten rechnen. Wichtig ist es jedoch, einen Anhaltspunkt zu haben, welche Summe eventuell später auf einen zu kommt und wie man für diesen Bedarf rechtzeitig vorsorgt.
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Wir empfehlen Investmentfonds, die in der Risikoklasse variieren, so dass sie Ihrem jeweiligen Risikoprofil anpasst werden können. Sinnvoll ist es, die Anlagesumme auf mehrere (3-5) Fonds zu splitten, um eine optimale Chancen- und Ertragslage zu erreichen. Wir arbeiten mit einer Fondsplattform zusammen, bei der Sie jederzeit flexibel die Möglichkeit haben, online das Depot zu verwalten.
Zur Abstimmung der Fonds bzw. für Rückfragen zur Höhe der Tonnagesteuerrücklage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gern detaillierter und konzipieren für Sie ein individuelles Vorsorgeportfolio .