Rendite aus zweiter Hand





Verlockende Angebote?



Immer wieder erhalten wir die Nachricht, dass Inhaber von Schiffsbeteiligungen verstärkt von sogenannten Kaufinteressenten angesprochen werden. Leider liegt oft der angebotene Kaufpreis für die Beteiligung weit unter dem tatsächlichen Wert.

 

Wir raten Ihnen dringend, bevor Sie ein Kaufangebot annehmen, das Vorhaben von uns oder dem Treuhänder und in jedem Fall vom Steuerberater prüfen zu lassen.


Worauf Sie prinzipiell achten müssen:



Zustimmung der Treuhänderin



Die Treuhänderin muss dem Verkauf zustimmen. Liegt das Kaufangebot weit unter Wert, kann es sein, dass dem Verkauf nicht zugestimmt wird.

Des weiteren wird eine Zustimmung häufig verweigert, wenn sich ein Wettbewerber durch die Hintertür ins Unternehmen einkaufen möchte.


Angemessener Kaufpreis?



Bei der Findung eines angemessenen Kaufpreises der Beteiligung spielen viele Punkte eine Rolle. Nicht unerheblich sind Marktfaktoren wie momentane Charterraten, Dollar-Kurse, Ölpreise und die Entwicklung der Weltwirtschaft. Zusätzlich hängt der Verkaufskurs natürlich von der einzelnen Performance des Schiffes ab. Deswegen spielen auch der Entschuldungsgrad, die Ausschüttungssituation, die Charter- und Liquiditätslage des Schiffes eine große Rolle.


Steuerfalle Unterschiedsbetrag



Beim Verkauf einer Schiffsbeteiligung muss die Tonnagesteuerrücklage aufgelöst werden. Beim Wechsel zu pauschalen Ermittlung des Gewinnes, den fast alle Schiffe vorgenommen haben, wird für die stillen Reserven ein sogenannter Unterschiedsbetrag gebildet. Das ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Markt- und Buchwert. Dieser Unterschiedsbetrag ist beim Verkauf der Anteile mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dies mindert den vermeintlichen "Verkaufsgewinn" erheblich, je nach Höhe der gebildeten Tonnagesteuerrücklage (Unterschiedsbetrag).

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik für einen Beteiligungsbetrag von 100.000,-- Euro und einem durchschnittlichen Steuersatz von 40%:


Gezeichnetes Kapital   100.000,-- (100%) 
Wert der Beteiligung beim Verkauf  65.000,-- (65%) 
Unterschiedsbetrag  77.000,-- (77%) 
Bruttoverkaufserlös   65.000,-- 
Steuerbelastung   30.800,-- (40% von 77.000,--) 
Nettowert der Beteiligung nach Steuern  34.200,-- (65.000 - 30.800,-)= 34,2% 

Unterschiedsbetrag Fremdwährung



Ferner werden regelmäßig Unterschiedsbeträge für Fremdwährungsdarlehen gebildet. Diese entstehen durch abweichende Kursverhältnisse zum Tonnagesteueroptionszeitpunkt im Gegensatz zur Darlehensaufnahme. Je nach Kursentwicklung können sich so positive Unterschiedsbeträge, die bei Auflösung eine Gewinnhinzurechnung bewirken, oder negative Unterschiedsbeträge, deren Auflösung zu Verlustzuweisungen führt, ergeben.


Bindungsfrist für Sonder-AfA Schiffe



Sie erinnern sich an die alten Zeiten? Für Gesellschaften, die ein Seeschiff vor dem 1. Januar 1999 übernommen haben und für welches der Kauf- oder Bauvertrag bereits vor dem 25. April 1996 abgeschlossen wurde, gab es in Deutschland eine Förderung der Seeschifffahrt durch die Gewährung von Sonderabschreibungen, die bis zu 40 % der Anschaffungskosten des Schiffes betrugen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme war, dass das Schiff während eines Zeitraums von acht Jahren nach Übernahme durch die Gesellschaft nicht veräußert wird. Anderenfalls kann es sein, dass die gewährte Sonderabschreibung rückgängig zu machen ist, was in der Regel zu einer erheblich geringeren Verlustzuweisung in den Erstjahren der Beteiligung und somit zu einer Steuernachzahlung führt. Gleiches gilt für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils innerhalb der achtjährigen Bindungsfrist.


Ziehen wir Bilanz



Vor einem Verkauf eines Gesellschaftsanteils sollten interessierte Verkäufer sich zunächst bei der Treuhänderin über die steuerlichen Konstellationen aus Sicht der Gesellschaft ( z.B. noch bestehende Bindungsfrist, Höhe der Unterschiedsbeträge, abgeschlossene Betriebsprüfung) informieren. Diese Daten sollten Grundlage für ein Gespräch mit einem steuerlichen Berater sein, der die steuerlichen Auswirkungen unter Einbeziehung der individuellen steuerlichen Situation des betroffenen Gesellschafters eingehend erläutern kann. Zusätzlich ist ein Vergleich und eine Analyse der Angebote durch einen Experten über den tatsächlichen Wert der Beteiligung einzuholen.

 

Gleichwohl gibt es leider immer wieder Notlagen, in die jeder von uns hineingeraten kann, wie Berufsunfähigkeit, Scheidung, Insolvenz oder Situationen, in denen man das gebundene Kapital für ein andere Projekte benötigt. In diesem Fall werden wir Ihnen natürlich beim Verkauf kompetent zur Seite stehen und gemeinsam mit der Schifffahrtsgesellschaft und Ihnen eine optimale Lösung finden.

 

 


A.L.F.A. vermittelt Interessenten oder kauft selbst an:



Bevor Sie Ihre Beteiligung zwielichtigen Aufkäufern anbieten, möchten wir Sie bitten, uns Bescheid zu geben. Wir ermöglichen unseren Kunden den Verkauf ihrer Beteiligung zu bestmöglichen Konditionen.

 

Selbstverständlich erhalten Sie eine unabhängige Werteinschätzung, einen Vergleich mit anderen Anbietern und eine umfassende Beratung. Uns ist daran gelegen, unsere Kunden in allen Phasen des Besitzes und während einer Übertragung einer Schiffsbeteiligung zur Seite zu stehen.

 

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